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   BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60   

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https://dejure.org/1960,1072
BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60 (https://dejure.org/1960,1072)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1960 - 2 StR 392/60 (https://dejure.org/1960,1072)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1960 - 2 StR 392/60 (https://dejure.org/1960,1072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die Strafbarkeit des Gewährens eines Vorteils - Verfügung zu eigenen Zwecken - Pflichtwidriges Ausüben einer nur vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeit - Beziehen der Vorteilsgewährung oder des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 286
  • NJW 1961, 472
  • MDR 1961, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Diese Gründe gelten für jeden Beamten, gleichgültig ob er Ermessensentscheidungen zu treffen hat oder nicht (BGHSt 15, 88 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60 -).

    Pflichtwidrig handelt der Beamte nur dann, wenn er die gebotene Prüfung wegen des Vorteils unsachlich vornimmt (Urteil vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60 -).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Diese Gründe gelten für jeden Beamten, gleichgültig ob er Ermessensentscheidungen zu treffen hat oder nicht (BGHSt 15, 88 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60 -).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Die Entscheidung BGHSt 14, 123 steht nicht entgegen; der Fall lag anders; denn dort hatte der angeklagte Beamte lediglich als Werkzeug eines anderen Beamten für diesen den Bestechungslohn eingezogen.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Darauf hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 342/60 - erneut hingewiesen.
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Zum Gewähren eines Vorteils gehört eine Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger darüber, daß der Vorteil, sei es unmittelbar oder mittelbar, dem Beamten zufliessen soll (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 374/60 - RGSt 65, 52).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben wiederholt ausgesprochen, daß auch eine nur vorbereitende und unterstützende Tätigkeit eine Amtshandlung sein und pflichtwidrig ausgeübt werden kann (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 57/60 -).
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Allerdings hat das Reichsgericht gelegentlich ausgesprochen, daß der fordernde oder annehmende Beamte den Willen haben müsse, das Zugewendete zu behalten oder doch darüber für eigene Zwecke zu verfügen (RGSt 58, 263, 266).
  • RG, 15.12.1930 - III 680/30

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60
    Zum Gewähren eines Vorteils gehört eine Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger darüber, daß der Vorteil, sei es unmittelbar oder mittelbar, dem Beamten zufliessen soll (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 374/60 - RGSt 65, 52).
  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, erfordert dies, daß die Leistung für den Amtsträger selbst eine solche Besserstellung zur Folge haben muß (vgl. BGHSt 14, 123, 127; 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]; 15, 286 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]; 33, 336, 339, jeweils m. w. Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung BGHSt 15, 286 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]/287 aufgezeigt, daß die mit einem Beamten getroffene Abrede, eine ihm als Entgelt für eine Amtshandlung versprochene Zuwendung an einen anderen weiterzugeben, den Begriff des Vorteils im Sinne der Bestechungstatbestände nicht ausschließt.

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Er hat damit, ähnlich wie in anderen Fällen, in denen der Täter, wenn auch nur zunächst, die Verfügungsmöglichkeit über einen Geldbetrag erhält (vgl. BGHSt 15, 286, 287 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 2), aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 5 Ss 295/86
    [Denn] selbst wenn der Angekl. dem Zeugen W. mit der Zuwendung der 10 DM für die Getränkekasse einen mittelbaren Vorteil oder auch nur eine Gefälligkeit gewährt hätte, wäre der Straftatbestand der Bestechung nach § 334 Abs. 1 StGB nur dann erfüllt, wenn zwischen Täter und Amtsträger eine ausdrückliche oder konkludente "Bestechungsvereinbarung« besteht, die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs darstellt (BGHSt 15, 286; ..).
  • BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61

    Aktive teilweise fortgesetzte Bestechung eines Beamten - Anregung zum

    Der Umstand, daß Bi. diesen Vorteil durch vereinbarungsgemäße Zuwendung des Geldes wieder verlor, ändert daran nichts (BGH NJW 1961, 472).
  • BGH, 22.12.1971 - 2 StR 407/71

    Fortgesetzte einfache passive Bestechung - Zuwendungen für erhaltene

    Für die neue Hauptverhandlung wird für die Einzelfälle, in denen der Angeklagte nur geringe Vorteile erhalten hat oder die Zuwendungen anderen (Weihnachtsfeiern usw.) zugute gekommen sein sollen, auf die Grundsätze der Entscheidungen RGSt 19, 19, 22; BGHSt 14, 123, 127 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 15, 239, 251, 252 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 286 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]hingewiesen.
  • BGH, 15.11.1966 - 1 StR 403/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Bestechlichkeit und Kuppelei

    Die Frage, ob geldwerte Leistungen als "Vorteile" im Sinne der §§ 331, 332 StGB zu betrachten sind, entscheidet sich danach, ob durch sie eine Vermehrung des Vermögens des Empfängers oder eine sonstige Besserstellung seiner wirtschaftlichen Lage eingetreten ist, wobei diese Verbesserung keine dauernde zu sein braucht (BGH Urt. v. 8. Juli 1958 - 1 StR 150/58 - vgl. auch BGHSt 15, 286, 287) [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]; eine solche kann auch durch den Mitgenuß geistiger Getränke herbeigeführt werden (RG GA 41, 383).
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